Mag. Hermann Kainz
Steuerberatung
Herzlich Willkommen bei Steuerberatung Mag. Hermann Kainz!
Wir betreuen Privatpersonen und Betriebe aus allen Branchen. Unserer Klienten sind zum Beispiel Gewerbebetriebe, Dienstleister, Landwirtschaften, Vermieter oder auch Privatpersonen mit Ihren Arbeitnehmerveranlagungen.
Sie erreichen uns an unserern Standorten in St. Pölten und in Gerersdorf.
Standort St. Pölten
Dr. Otto Tschadek-Str. 14
3100 St. Pölten
+043 (0)676 311 71 70
Termine nach Vereinbarung
Standort Gerersdorf
Gerersdorfer Hauptstraße 27/2/1
3385 Gerersdorf
Montag bis Donnerstag 8:00 - 14:00
Freitag 8:00 - 12:00
und zusätzlich nach Vereinbarung

Aktuelle Informationen:
- Steuertermine 2023
- Abgabenänderungsgesetz 2023 - Begutachtungsentwurf veröffentlicht
- Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmen
- Umgründungen und Gruppenbesteuerung: Kein zeitlicher Unterschied zwischen Ablauf des Verschmelzungsstichtags und dem folgenden Tag
- Laut VwGH führt der Verlust eines Schriftstücks durch die Post zu keinem Rechtsnachteil - allerdings nur bei entsprechender Sorgfalt
- Pkw-Diebstahl ist weder außergewöhnliche Belastung noch als Werbungskosten absetzbar
- Investitionsfreibetrag und ökologischer Investitionsfreibetrag
- Verlängerung Energiekostenzuschuss - weitere Details
- Vorsteuerabzug bei privaten Photovoltaikanlagen öfter als geglaubt möglich
- BFG zur steuerlichen Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers
- Erneute Erhöhung des Basiszinssatzes
- Finanzamt - Verwirrung um Steuernummer und gefälschte Nachrichten
- Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2023
- Anwaltskosten in einem Scheidungsverfahren sind keine außergewöhnliche Belastung
- Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer ab 2023 erhöht
- Begleiteffekte aus der Senkung der Körperschaftsteuer seit 2023
- Kosten für Lifteinbau als außergewöhnliche Belastung
- Bis Ende Februar müssen spendenbegünstigte Organisationen die erhaltenen Spenden melden
- Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht
- Kurz-Info: Vorübergehende Verlängerung der Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses